Erwägungsgrund 18 32007D0252
Um eine wirksame und rechtzeitige Durchführung des Programms zu gewährleisten, sollte dieser Beschluss ab dem 1. Januar 2007 gelten.
Um eine wirksame und rechtzeitige Durchführung des Programms zu gewährleisten, sollte dieser Beschluss ab dem 1. Januar 2007 gelten.