Erwägungsgrund 5 32008D0357
Feuerzeuge sind nicht für Kinder bestimmt. Allerdings werden sie nicht selten vor allem von Kleinkindern unsachgemäß verwendet; dies ist bei der Bewertung der Sicherheit dieser Erzeugnisse zu berücksichtigten. Letzteres gilt insbesondere für Wegwerf-Feuerzeuge, die als Massenartikel, vielfach im Mehrerpack, verkauft und vom Verbraucher als billige Einwegprodukte betrachtet werden, und für Feuerzeuge, die aufgrund ihrer äußeren Beschaffenheit oder ihres Unterhaltungseffekts vor allem auf Kinder ansprechend wirken.