Erwägungsgrund 2 32008D0357
Gemäß dieser Richtlinie ist davon auszugehen, dass ein Produkt sicher ist — soweit es um Risiken und Risikokategorien geht, die durch einschlägige nationale Normen geregelt werden —, wenn es den nicht bindenden nationalen Normen entspricht, die eine Europäische Norm umsetzen.