Erwägungsgrund 10 32008D0357
Auch wenn im Amtsblatt der Europäischen Union keine Verweisung auf die Europäische Norm EN 13869 veröffentlicht worden ist, wie es die Richtlinie 2001/95/EG vorsieht, begründet die Entscheidung 2006/502/EG der Kommission dennoch die Vermutung, dass Feuerzeuge, die den Anforderungen nationaler Normen zur Umsetzung der Europäsichen EN 13869 entsprechen, die in dieser Entscheidung festgelegten Sicherheitsanforderungen erfüllen.