Erwägungsgrund 13 32008D0357
Die spezifischen Kindersicherheitsanforderungen an Feuerzeuge sollten nach Maßgabe des Artikels 4 der Richtlinie 2001/95/EG mit dem Ziel festgelegt werden, die Normungsgremien zu ersuchen, die Europäische Norm EN 13869 entsprechend dem Verfahren der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften zu überarbeiten, so dass die überarbeitete Norm im Amtsblatt bekannt gemacht werden kann.