Erwägungsgrund 6 32008D0357
Die unsachgemäße Verwendung von Feuerzeugen durch Kleinkinder kann Brände verursachen, die beträchtliche Personenschäden, bis hin zu tödlichen Unfällen, und erhebliche wirtschaftliche Kosten zur Folge haben können. Deshalb stellen Feuerzeuge, unter dem Aspekt der Fehlverwendung durch Kinder betrachtet, eine ernste Gefahr dar.