Erwägungsgrund 5 32010D0231
Am 12. April 2010 hat der mit Absatz 11 der Resolution 751 (1992) des Sicherheitsrats eingesetzte Sanktionsausschuss für Somalia (nachstehend „Sanktionsausschuss“ genannt) die Liste der Personen und Organisationen festgelegt, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden.