Erwägungsgrund 11 32013D1025
Da auch nach der Bereitstellung von Mitteln durch den IWF und andere multilaterale Einrichtungen und trotz Umsetzung entschlossener wirtschaftlicher Stabilisierungs- und Reformprogramme durch die Kirgisische Republik eine beträchtliche Außenfinanzierungslücke in der Zahlungsbilanz der Kirgisischen Republik verbleibt, wird die für die Kirgisische Republik bereitzustellende Makrofinanzhilfe der Union („Makrofinanzhilfe der Union“) unter den gegenwärtigen außergewöhnlichen Umständen als angemessene Antwort auf das Ersuchen der Kirgisischen Republik, den wirtschaftlichen Stabilisierungsprozess im Zusammenwirken mit dem IWF-Programm zu unterstützen, angesehen.