Erwägungsgrund 18 32013D1025
Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union sollte darin bestehen, dass die Kirgisische Republik über wirksame demokratische Mechanismen einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems und des Rechtsstaatsprinzips verfügt und die Achtung der Menschenrechte garantiert. Außerdem sollte zu den spezifischen Zielen der Makrofinanzhilfe der Union die Stärkung der Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme in der Kirgisischen Republik gehören. Ob die Vorbedingung erfüllt ist und diese Ziele erreicht werden, sollte von der Kommission regelmäßig überwacht werden.