Erwägungsgrund 7 32013D1025
Zur Unterstützung des wirtschaftlichen Anpassungs- und Reformprozesses erhält die Kirgisische Republik finanzielle Hilfe vom Internationalen Währungsfonds (IWF). Im Juni 2011 haben die kirgisischen Behörden und der IWF eine nicht der Vorsorge dienende dreijährige Erweiterte Kreditfazilität (im Folgenden „IWF-Programm“) über 66,6 Mio. Sonderziehungsrechte zur Unterstützung des Landes vereinbart. Der IWF hat die Ergebnisse der vierten Überprüfung dieses Programms im Juni 2013 gebilligt. Das IWF-Programm verfolgt dasselbe Ziel wie die Makrofinanzhilfe der Union, nämlich die Abfederung kurzfristiger Zahlungsbilanzschwierigkeiten, und die Umsetzung weitreichender Korrekturmaßnahmen dient dem Ziel der Makrofinanzhilfe der Union.