Erwägungsgrund 13 32013D1025
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union wird auf Grundlage einer umfassenden quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs der Kirgisischen Republik festgesetzt, wobei ihre Möglichkeiten, sich mit eigenen Mitteln zu finanzieren sowie insbesondere die ihr zur Verfügung stehenden Währungsreserven berücksichtigt werden. Die Makrofinanzhilfe der Union sollte die Programme und Mittel des IWF und der Weltbank ergänzen. Bei der Festsetzung der Höhe der Makrofinanzhilfe wird außerdem der zu erwartende Finanzbeitrag multilateraler Geber berücksichtigt und darauf geachtet, dass eine faire Lastenteilung zwischen der Union und anderen Gebern bestehen muss, dass bereits zuvor andere Außenfinanzierungsinstrumente der Union in der Kirgisischen Republik eingesetzt wurden und dass das Engagement der Union insgesamt einen zusätzlichen Nutzen bringt.