Erwägungsgrund 25 32013D1025
Nach der Einstufung des IWF gehört die Kirgisische Republik zu den Schwellen- und Entwicklungsländern; die Weltbank zählt die Kirgisische Republik zur Gruppe der Volkswirtschaften mit niedrigem Einkommen und zu den IDA-Ländern (International Development Association — Internationale Entwicklungsorganisation); laut UN-OHRLLS ist die Kirgisische Republik ein Binnenentwicklungsland; der Entwicklungshilfeausschuss der OECD führt die Kirgisische Republik in der Liste der anderen Länder mit niedrigem Einkommen. Folglich sollte die Kirgisische Republik als Entwicklungsland im Sinne des Artikels 208 des Vertrags angesehen werden, was die Wahl des Artikels 209 des Vertrags als Rechtsgrundlage für diesen Beschluss rechtfertigt —