Art. 12a 32013D0354
Die EUPOL COPPS verfügt über eine Projektzelle zur Festlegung und Durchführung von Projekten, die mit den Zielen der Mission in Einklang stehen und die die Erfüllung des Mandats erleichtern. Die EUPOL COPPS wird gegebenenfalls Projekte, die von Mitgliedstaaten und Drittstaaten unter deren Verantwortung in missionsrelevanten Bereichen durchgeführt werden und die den Zielen der EUPOL COPPS förderlich sind, unterstützen und dazu beratend tätig sein.
Vorbehaltlich des Absatzes 3 ist die EUPOL COPPS befugt, Finanzbeiträge der Union und von Mitgliedstaaten oder Drittstaaten in Anspruch zu nehmen, um Projekte, die die sonstigen Maßnahmen der EUPOL COPPS in kohärenter Weise ergänzen, durchzuführen, wenn diese Projekte Sobald die Kommission oder diese Staaten förmlich vorgeschlagen haben, dass ihre Finanzbeiträge von EUPOL COPPS verwaltet werden, schließt EUPOL COPPS eine Vereinbarung mit der Kommission oder diesen Staaten, in der insbesondere die spezifischen Modalitäten für das Vorgehen bei Beschwerden Dritter, denen Schäden aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen der EUPOL COPPS bei der Verwendung der von diesen Staaten zur Verfügung gestellten Finanzmittel entstanden sind, geregelt werden.Auf keinen Fall haftet die Union oder der Hohe Vertreter gegenüber den beitragenden Staaten für Handlungen oder Unterlassungen von EUPOL COPPS bei der Verwendung der von diesen Staaten zur Verfügung gestellten Finanzmittel.
im Finanzbogen zu dem vorliegenden Beschluss vorgesehen sind oder
im Verlauf der Mission durch eine vom Missionsleiter beantragte Änderung in diesen Finanzbogen aufgenommen werden.
Finanzbeiträge der Union, von Mitgliedstaaten oder Drittstaaten zur Projektzelle bedürfen der Genehmigung durch das PSK.