Art. 11a 32013D0354
Rechtsvereinbarungen
Entsprechend den Erfordernissen der Durchführung dieses Beschlusses besitzt die EUPOL COPPS die Fähigkeit zur Vergabe von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen, zum Abschluss von Verträgen und Verwaltungsvereinbarungen, zur Einstellung von Personal, zur Führung von Bankkonten, zum Erwerb und zur Veräußerung von Vermögenswerten, zur Begleichung ihrer Schulden sowie zur Teilnahme an Gerichtsverfahren.