32013D0354 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt. 14 32013D0354Permanente LageüberwachungBeschluss 2013/354/GASP des Rates vom 3. Juli 2013 über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) Artikel 13Artikel 15 Die Kapazität zur permanenten Lageüberwachung wird für EUPOL COPPS aktiviert.