Art. 12 32013D0354
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Juli 2013 bis zum 30. Juni 2014 beläuft sich auf 9570000 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 beläuft sich auf 9820000 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016 beläuft sich auf 9175000 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben von EUPOL COPPS in der Zeit vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 beläuft sich auf 10320000 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben von EUPOL COPPS in der Zeit vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 beläuft sich auf 12372000 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben von EUPOL COPPS für die Zeit vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 beläuft sich auf 12666633 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 30. Juni 2020 beläuft sich auf 12430000 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 beläuft sich auf EU-12651893,91 .Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 beläuft sich auf 12600000 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 beläuft sich auf 11660000 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024 beläuft sich auf 11360000 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 beläuft sich auf 13246928,92 EUR.Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 30. September 2026 beläuft sich auf 14828382,35 EUR.
Alle Ausgaben werden nach den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet. Angehörigen von Drittstaaten ist die Angebotsabgabe gestattet. Vorbehaltlich der Zustimmung der Kommission kann EUPOL COPPS mit den Mitgliedstaaten, den Gastparteien, teilnehmenden Drittstaaten und anderen internationalen Akteuren technische Vereinbarungen über die Beschaffung von Ausrüstungen, Dienstleistungen und Räumlichkeiten für EUPOL COPPS schließen.
EUPOL COPPS trägt die Verantwortung für die Ausführung ihres Haushalts. Zu diesem Zweck unterzeichnet EUPOL COPPS eine Vereinbarung mit der Kommission.
EUPOL COPPS trägt die Verantwortung für alle Forderungen und Verbindlichkeiten, die im Zuge der Ausführung ihres Mandats ab dem 1. Juli 2014 entstehen; hiervon ausgenommen sind Forderungen aufgrund einer schweren Verfehlung des Missionsleiters, für die dieser die Verantwortung zu übernehmen hat.
Die Durchführung der Finanzregelung erfolgt vorbehaltlich der Anordnungskette gemäß den Artikeln 4, 5 und 6 und den operativen Erfordernissen der EUPOL COPPS, einschließlich der Kompatibilität der Ausrüstung und der Interoperabilität ihrer Teams.
Die Ausgaben können ab dem 1. Juli 2014 getätigt werden.