Erwägungsgrund 10 32013D0052
Der Bereich, in dem die Verstärkte Zusammenarbeit stattfinden soll, d. h. die Schaffung eines gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems innerhalb der Europäischen Union, ist ein Bereich, der unter Artikel 113 AEUV und somit unter die Verträge fällt.