Erwägungsgrund 11 32013D0052
Eine Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems zielt darauf ab, das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen. Mit dieser Zusammenarbeit werden die Koexistenz unterschiedlicher nationaler Regelungen und damit eine übermäßige Marktfragmentierung sowie die damit verbundenen Probleme in Form von Wettbewerbsverzerrungen und Verlagerungen von Handelsströmen in Bezug auf Produkte, Akteure und geografische Gebiete sowie Anreize für die Wirtschaftsteilnehmer, durch Transaktionen mit wirtschaftlich geringem Wert einer Besteuerung zu entgehen, vermieden. Diese Fragen sind in dem betreffenden Bereich, in dem die Besteuerungsgrundlagen äußerst mobil sind, von besonders großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit fördert die Verwirklichung der Ziele der Union, schützt ihre Interessen und stärkt ihren Integrationsprozess im Sinne des Artikels 20 Absatz 1 EUV.