Erwägungsgrund 5 32013D0052
Auf der Tagung des Rates vom 22. Juni 2012 wurde festgestellt, dass es für ein gemeinsames Finanztransaktionssteuersystem, wie von der Kommission vorgeschlagen, keine einstimmige Unterstützung gab. Der Europäische Rat gelangte am 29. Juni 2012 zu dem Schluss, dass der Rat die vorgeschlagene Richtlinie nicht innerhalb einer realistischen Frist verabschieden würde. Auf der Ratstagung vom 10. Juli 2012 wurde auf die noch immer bestehenden wesentlichen Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Notwendigkeit der Einführung eines gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems auf EU-Ebene hingewiesen und bestätigt, dass der Grundsatz einer harmonisierten Besteuerung von Finanztransaktionen in absehbarer Zukunft im Rat keine einstimmige Unterstützung finden wird.