Erwägungsgrund 7 32013D0052
Mit der Verstärkten Zusammenarbeit sollte der erforderliche rechtliche Rahmen für die Schaffung eines gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems in den teilnehmenden Mitgliedstaaten geschaffen und sichergestellt werden, dass die grundlegenden Merkmale der Steuer harmonisiert werden. Anreize für Steuerarbitrage und Verzerrungen zwischen den Finanzmärkten sowie Möglichkeiten für Doppel- oder Nichtbesteuerung und Steuerumgehungsmaßnahmen sollten dabei so weit wie möglich vermieden werden.