Erwägungsgrund 13 32014D0415
Dieser Beschluss wird die Verteidigung unberührt lassen. Erfordert eine Krise Maßnahmen der GASP oder der GSVP, so sollte der Rat im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Verträge diese Maßnahmen beschließen.
Dieser Beschluss wird die Verteidigung unberührt lassen. Erfordert eine Krise Maßnahmen der GASP oder der GSVP, so sollte der Rat im Einklang mit den einschlägigen Bestimmungen der Verträge diese Maßnahmen beschließen.