Erwägungsgrund 3 32014D0415
Die Vorkehrungen für die Koordinierung im Rat sollten sich auf die vom Rat am 25. Juni 2013 gebilligte Integrierte EU-Regelung für die politische Reaktion auf Krisen (im Folgenden „IPCR“) stützen, nach der die IPCR auch die Vorkehrungen für die Anwendung der Solidaritätsklausel zu unterstützen hat. Es empfiehlt sich, dass der Rat die IPCR-Regelung insbesondere im Falle einer Überarbeitung anpasst.