Erwägungsgrund 19 32014D0415
Dieser Beschluss achtet die Grundrechte, wahrt die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannten Grundsätze und sollte im Einklang mit diesen Rechten und Grundsätzen angewandt werden.
Dieser Beschluss achtet die Grundrechte, wahrt die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannten Grundsätze und sollte im Einklang mit diesen Rechten und Grundsätzen angewandt werden.