Beschluss (EU) 2016/1351 des Rates vom 4. August 2016 über das Statut der Bediensteten der Europäischen Verteidigungsagentur und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/676/EG · TITEL II, KAPITEL 5
Die Zahlung der Bezüge erfolgt nach Maßgabe von Anhang IV Artikel 17 und 18.
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