Art. 35 32016D1352
NEBF werden während ihrer gesamten Zeit des Berufspraktikums durch einen Fortbildungsberater beaufsichtigt. Der Fortbildungsberater muss das Personalreferat über alle wesentlichen Ereignisse während des Berufspraktikums, insbesondere Abwesenheiten, Krankheit, Unfälle oder Unterbrechungen, unterrichten, von denen er Kenntnis hat oder über die er vom NEBF in Kenntnis gesetzt wurde.Die NEBF leisten den Anweisungen ihres Fortbildungsberaters, ihrer Vorgesetzten in der Direktion oder der Dienststelle, zu der sie abgeordnet sind, und des Personalreferats Folge.Die NEBF dürfen bei Sitzungen zugegen sein, es sei denn, diese finden in eingeschränktem Rahmen statt oder sind vertraulich und der NEBF besitzt keine Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen, sie dürfen Dokumentationen erhalten und an den Tätigkeiten der Abteilung, zu der sie abgeordnet sind, teilnehmen.