Erwägungsgrund 1 32016D0019
Mit der Einrichtung des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism — SSM) durften sowohl die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities — NCAs) Ersuchen um Offenlegung vertraulicher Informationen, die in Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben und Zuständigkeiten erstellt oder empfangen wurden, von den nationalen Strafverfolgungsbehörden entgegennehmen.