Erwägungsgrund 7 32016D0019
Gemäß Artikel 37.2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank sollten Personen mit Zugang zu Daten, die unter Unionsvorschriften fallen, die eine Verpflichtung zur Geheimhaltung vorsehen, diesen Unionsvorschriften unterliegen.