Art. 10 32016D2387
Die Informations- und Kommunikationssysteme (Computer und Peripheriegeräte), die für die Bearbeitung der FIDUCIA-Informationen verwendet werden, befinden sich in den Räumen des FIDUCIA-Büros. Sie sind von sämtlichen Informatiknetzwerken isoliert.
Es werden Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um die für die Bearbeitung der FIDUCIA-Informationen verwendeten Informatikausrüstungen so zu schützen, dass von diesen Informationen nicht über unbeabsichtigte elektromagnetische Abstrahlung unbefugt Kenntnis genommen werden kann (Sicherheitsmaßnahmen, die denjenigen entsprechen, die bei EU-VS SECRET UE/EU SECRET gemäß den bei den Unionsorganen für den Schutz von EU-VS geltenden Vorschriften angewandt werden).
Die Informations- und Kommunikationssysteme bedürfen der Zulassung durch die Sicherheitsbehörde, die sich darüber vergewissert, dass sie den bei den Unionsorganen für den Schutz von EU-VS geltenden Vorschriften entsprechen.
Die Bestimmungen zur Anwendung dieses Artikels sind in Anhang IV enthalten.