Art. 15 32016D2387
Praktische Durchführungsmodalitäten
Die praktischen Modalitäten der Durchführung des vorliegenden Beschlusses werden von der Sicherheitsbehörde im Benehmen mit dem Kanzler des Gerichts festgelegt.
Die praktischen Modalitäten der Durchführung des vorliegenden Beschlusses werden von der Sicherheitsbehörde im Benehmen mit dem Kanzler des Gerichts festgelegt.