Erwägungsgrund 11 32017D2429
Die Daten, die von der Kommission (Eurostat) gemäß Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 nach dem Konvergenzprogramm 2017 zur Verfügung gestellt wurden, die im September 2017 erfolgte Datenmeldung des Vereinigten Königreichs und die Herbstprognose 2017 der Kommission lassen folgende Schlussfolgerungen zu:Das Vereinigte Königreich hat die empfohlenen Zielwerte für das öffentliche Gesamtdefizit in den letzten Jahren erreicht. Nachdem das nominale gesamtstaatliche Defizit 2009/10 einen Höchststand von 10 % des BIP erreicht hatte, folgte es einem stetig rückläufigen Trend und fiel 2015/16 auf 4 % und 2016/17 auf 2,3 %, sodass es im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 19. Juni 2015 stand. Die Haushaltskonsolidierung in dem Zeitraum konzentrierte sich weitgehend auf die Ausgaben, wobei die laufenden Gesamtausgaben von 42,9 % des BIP im Zeitraum 2009/10 auf 38 % des BIP im Zeitraum 2016/17 gesunken sind. Ein Anstieg der gesamtstaatlichen Einnahmenquote von 37,4 % des BIP im Zeitraum 2009/10 auf 38,6 % des BIP im Zeitraum 2016/17 hat ebenfalls zur Konsolidierung beigetragen, wenn auch in geringerem Maße. Gemäß dem Konvergenzprogramm für 2016/17, das die Behörden des Vereinigten Königreichs am 27. April 2017 vorgelegt haben und das sich auf den Zeitraum von 2016/17 bis 2021/22 bezieht, soll sich das gesamtstaatliche Defizit 2017/18 auf 2,8 % des BIP erhöhen und 2018/19 wieder auf 1,9 % des BIP fallen. Die Prognose basierte auf einem geplanten gesamtstaatlichen Defizit von 2,7 % für 2016/17, wie im März 2017 von den Behörden des Vereinigten Königreichs in den VÜD-Daten übermittelt. Seit der Vorlage des Konvergenzprogramms hat das Statistische Amt des Vereinigten Königreichs (ONS) seine Schätzung für das gesamtstaatliche Defizit 2016/17 auf 2,3 % des BIP nach unten korrigiert. Während die Behörden des Vereinigten Königreichs in der Folge keine aktualisierte Prognose für das gesamtstaatliche Defizit veröffentlichten, erwartet die Kommission in ihrer Herbstprognose 2017 ein Defizit von 2,5 % für 2017/18, von 1,8 % für 2018/19 und von 1,3 % für 2019/20 (unter Annahme einer unveränderten Politik). Das Defizit dürfte demnach im gesamten Prognosezeitraum unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert von 3 % des BIP bleiben. Gemäß ihrer Herbstprognose 2017 geht die Kommission davon aus, dass sich der strukturelle Saldo, d. h. der konjunkturbereinigte gesamtstaatliche Haushaltssaldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen, von 2008/09 bis 2016/17 um 3,2 % des BIP verbessert hat. Die gesamtstaatliche Bruttoschuldenquote des Vereinigten Königreichs ist seit der Entscheidung des Rates vom 8. Juli 2008 zum Bestehen eines übermäßigen Defizits im Vereinigten Königreich stark gestiegen. Die gesamtstaatliche Schuldenquote stieg von 41 % des BIP im Zeitraum 2007/08 auf 86,8 % im Zeitraum 2016/17, was sowohl die höheren nominalen gesamtstaatlichen Defizite als auch die Maßnahmen für den Finanzsektor in diesem Zeitraum Rechnung widerspiegelt. Gemäß ihrer Herbstprognose 2017 geht die Kommission davon aus, dass die Schuldenquote voraussichtlich im Zeitraum 2016/17 ihren Höchststand erreicht hat und sich dann schrittweise bis auf 82,9 % des BIP im Zeitraum 2019/20 verringert.