Erwägungsgrund 13 32017D2429
Nach Ansicht des Rates ist das übermäßige Defizit im Vereinigten Königreich korrigiert worden, weshalb die Entscheidung 2008/713/EG aufgehoben werden sollte.
Nach Ansicht des Rates ist das übermäßige Defizit im Vereinigten Königreich korrigiert worden, weshalb die Entscheidung 2008/713/EG aufgehoben werden sollte.