Erwägungsgrund 5 32017D2429
Am 6. Juli 2010 kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Vereinigte Königreich auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2010 der Kommission wirksame Maßnahmen im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 2. Dezember 2009 gemäß Artikel 126 Absatz 7 AEUV ergriffen hatte.