Beschluss (EU) 2018/757 des Rates vom 14. Mai 2018 zur Kündigung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Union der Komoren
Die Kündigung sollte sechs Monate nach dieser Benachrichtigung wirksam werden.
Erwägungsgrund 13 32018D0757
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