Erwägungsgrund 9 32018D0757
Die Union der Komoren wurde gemäß Artikel 33 der IUU-Verordnung mit Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1332 des Rates in die mit Durchführungsbeschluss 2014/170/EU des Rates aufgestellte Liste der nichtkooperierenden Drittländer aufgenommen.