Art. 1 32019D0767
Die Maßnahmen zur Befreiung von der CSPE, die Frankreich in Anwendung des Gesetzes Nr. 2003-8 vom 3. Januar 2003 über die Gas- und Strommärkte und die öffentliche Energieversorgung ( Gesetz Nr. 2003-8 ) zugunsten von Eigenstromverbrauchern gewährt hat, stellen keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV dar, sofern der von der CSPE befreite Strom für den Eigenbedarf zur Stromerzeugung genutzt wurde.