Beschluss (EU) 2020/1325 des Rates vom 21. September 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Rahmen des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik im Zusammenhang mit dem Antrag des Vereinigten Königreichs auf Beitritt zu dem Übereinkommen zu vertreten ist, und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/510
Das NEAFC-Übereinkommen gilt gegenwärtig für das Vereinigte Königreich, weil die Union Vertragspartei des Übereinkommens ist, während der Beitritt von Mitgliedstaaten zu dem Übereinkommen gemäß Artikel 20 Absatz 4 des NEAFC-Übereinkommens ausgeschlossen ist.
Erwägungsgrund 2 32020D1325
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