Beschluss (EU) 2020/1325 des Rates vom 21. September 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Rahmen des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik im Zusammenhang mit dem Antrag des Vereinigten Königreichs auf Beitritt zu dem Übereinkommen zu vertreten ist, und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/510
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1305 des Rates wird das Vereinigte Königreich ermächtigt, eigenständig seine Zustimmung zu erklären, durch das NEAFC-Übereinkommen gebunden zu sein, da die in Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses (EU) 2020/135 genannten Bedingungen erfüllt sind.
Erwägungsgrund 9 32020D1325
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