Erwägungsgrund 8 32020D1325
Mit Schreiben vom 3. April 2020 teilte das Vereinigte Königreich der Kommission seine Absicht mit, eigenständig seine Zustimmung zu erklären, während des Übergangszeitraums durch das NEAFC-Übereinkommen gebunden zu sein. Am 6. Juli 2020 stellte das Vereinigte Königreich einen neuen Antrag auf Beitritt zu diesem Übereinkommen, mit dem es einen Beitritt verfolgte, der während der Übergangsperiode auf eine im Einklang mit dem Austrittsabkommen stehenden Weise wirksam werden sollte.