Beschluss (EU) 2020/1325 des Rates vom 21. September 2020 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union im Rahmen des Übereinkommens über die künftige multilaterale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fischerei im Nordostatlantik im Zusammenhang mit dem Antrag des Vereinigten Königreichs auf Beitritt zu dem Übereinkommen zu vertreten ist, und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2019/510
Gemäß Artikel 20 Absatz 4 des NEAFC-Übereinkommens kann jeder Staat dem NEAFC-Übereinkommen beitreten, sofern drei Viertel der Vertragsparteien des Übereinkommens dem Beitrittsantrag des betreffenden Staates binnen 90 Tagen nach Notifizierung des Antragseingangs durch den Verwahrer zustimmen.
Erwägungsgrund 3 32020D1325
Erwägungsgrund 3 32020D1325Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen