Erwägungsgrund 10 32020D1325
Gemäß den Artikeln 56, 63 und 116 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ) hat das Vereinigte Königreich legitime fischereiliche Interessen im Übereinkommensbereich des NEAFC-Übereinkommens (Hohe See) sowie als Küstenstaat, insofern als die Gewässer der ausschließlichen Wirtschaftszone des Vereinigten Königreichs Teil jenes Übereinkommensbereichs sind.