Erwägungsgrund 6 32020D1325
Der Beitrittsantrag des Vereinigten Königreichs wurde nicht von der erforderlichen Anzahl der Vertragsparteien des NEAFC-Übereinkommens genehmigt, da das Quorum von drei Vierteln nicht erreicht wurde.
Der Beitrittsantrag des Vereinigten Königreichs wurde nicht von der erforderlichen Anzahl der Vertragsparteien des NEAFC-Übereinkommens genehmigt, da das Quorum von drei Vierteln nicht erreicht wurde.