Erwägungsgrund 14 32020D1639
Die Unterstützung der SSZ durch die Europäische Verteidigungsagentur sollte gemäß dem Beschluss (GASP) 2015/1835 des Rates erfolgen.
Die Unterstützung der SSZ durch die Europäische Verteidigungsagentur sollte gemäß dem Beschluss (GASP) 2015/1835 des Rates erfolgen.