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Jeder Mitgliedstaat, der beabsichtigt, eine bilaterale Vereinbarung im Sinne von Artikel 6 Absätze 1 und 3 oder ein bilaterales Abkommen im Sinne von Artikel 7 auszuhandeln, hält die Kommission über die Verhandlungen, die er mit dem Vereinigten Königreich über solche Vereinbarungen oder Abkommen führt, auf dem Laufenden und ersucht sie gegebenenfalls, als Beobachterin an den Verhandlungen teilzunehmen.
Nach Abschluss der Verhandlungen legt der betreffende Mitgliedstaat der Kommission den daraus resultierenden Entwurf der Vereinbarung oder des Abkommens vor. Die Kommission setzt das Europäische Parlament und den Rat davon unverzüglich in Kenntnis.
Spätestens drei Monate nach Erhalt des Entwurfs der Vereinbarung oder des Abkommens entscheidet die Kommission, ob die Bedingungen gemäß Unterabsatz 1 des Artikels 6 Absatz 1 bzw. 3 oder aber des Artikels 7 erfüllt sind. Der betreffende Mitgliedstaat darf die fragliche Vereinbarung oder das fragliche Abkommen unterzeichnen und schließen, wenn die Kommission zu der Entscheidung gelangt, dass diese Bedingungen erfüllt sind.
Der betreffende Mitgliedstaat übermittelt der Kommission binnen eines Monats nach Inkrafttreten der Vereinbarung oder Übereinkunft oder, wenn es sich um eine vorläufig anwendbare Vereinbarung oder ein vorläufig anwendbares Abkommen handelt, binnen eines Monats nach Beginn der vorläufigen Anwendung eine Ausfertigung der Vereinbarung oder des Abkommens.
Vor der Unterzeichnung eines Abkommens mit einem Drittland teilt der betreffende Mitgliedstaat der Kommission das Verhandlungsergebnis mit und übermittelt ihr…
Die Kommission übermittelt den übrigen Mitgliedstaaten den Wortlaut der Vereinbarungen und Abkommen, von denen sie nach Absatz 1 unterrichtet wurde.
Nach Abschluss der Verhandlungen legt der betreffende Mitgliedstaat der Kommission den daraus resultierenden Entwurf der Vereinbarung oder des Abkommens vor.…
Vor der Unterzeichnung eines ausgehandelten Abkommens teilt der betreffende Mitgliedstaat der Kommission das Verhandlungsergebnis mit und übermittelt ihr den…
Vor Unterzeichnung eines ausgehandelten Abkommens teilt der betreffende Mitgliedstaat der Kommission das Verhandlungsergebnis mit und übermittelt ihr den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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