Erwägungsgrund 1 32020D0701
Die COVID-19-Pandemie hat äußerst nachteilige Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Finanzstabilität in den Erweiterungs- und Nachbarschaftsregionen. Partner befinden sich zur Zeit in einer schwachen und sich schnell verschlechternden Zahlungsbilanz- und Haushaltslage, während die Wirtschaft in eine Rezession eintritt. Es gibt für die Union gute Gründe, diese Volkswirtschaften rasch und entschlossen zu unterstützen. Der vorliegende Beschluss betrifft daher zehn Partner: die Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, das Kosovo, Montenegro und die Republik Nordmazedonien in der Erweiterungsregion; Georgien, die Republik Moldau und die Ukraine in der östlichen Nachbarschaft sowie das Haschemitische Königreich Jordanien und die Tunesische Republik in der südlichen Nachbarschaft (im Folgenden „Partner“).