Erwägungsgrund 14 32020D0701
Um sicherzustellen, dass die finanziellen Interessen der Union im Zusammenhang mit ihrer Makrofinanzhilfe wirksam geschützt werden, sollten die Partner geeignete Maßnahmen ergreifen, um Betrug, Korruption und andere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dieser Hilfe zu verhindern bzw. dagegen vorzugehen. Darüber hinaus sollte vorgesehen werden, dass die Kommission Kontrollen vornehmen, der Rechnungshof Prüfungen durchführen und die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Befugnisse wahrnehmen kann.