Erwägungsgrund 9 32020D0701
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union wird auf der Grundlage einer vorherigen Schätzung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs des jeweiligen Partners festgesetzt, wobei seine Möglichkeiten, sich mit eigenen Mitteln zu finanzieren, sowie insbesondere die dem Land zur Verfügung stehenden Währungsreserven berücksichtigt werden. Die Makrofinanzhilfe der Union sollte die vom IWF und der Weltbank bereitgestellten Programme und Mittel ergänzen. Bei der Festlegung der Höhe der Finanzhilfe wird die Notwendigkeit einer angemessenen Lastenverteilung zwischen der Union und anderen Gebern genauso berücksichtigt wie andere bereits zum Einsatz kommende Außenfinanzierungsinstrumente der Union und die Wertschöpfung durch das gesamte Engagement der Union.