Erwägungsgrund 7 32020D0701
Da der drastisch wachsende Außenfinanzierungsbedarf der Partner den Umfang der Mittel, die der IWF und andere multilaterale Institutionen bereitstellen werden, voraussichtlich deutlich übersteigen wird, ist die Makrofinanzhilfe der Union für die Partner angesichts der derzeitigen außerordentlichen Umstände als angemessene Antwort auf das Ersuchen der Partner um einen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilisierung zu betrachten. Die Makrofinanzhilfe der Union würde in Ergänzung der im Rahmen der Kreditvereinbarung mit dem IWF bereitgestellten Mittel die wirtschaftliche Stabilisierung unterstützen.