Erwägungsgrund 13 32020D0701
Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe der Union sollte darin bestehen, dass die Partner sich wirksame demokratische Mechanismen — einschließlich eines parlamentarischen Mehrparteiensystems — und das Rechtsstaatsprinzip zu eigen machen und die Achtung der Menschenrechte garantieren. Außerdem sollten die spezifischen Ziele der Makrofinanzhilfe der Union die Effizienz, Transparenz und Rechenschaftspflicht der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme der Partner stärken und sollten Strukturreformen mit dem Ziel der Unterstützung eines nachhaltigen Wachstums und der Haushaltskonsolidierung fördern. Die Kommission und der EAD sollten sowohl die Erfüllung der Vorbedingungen als auch die Erreichung dieser Ziele regelmäßig überprüfen.