Beschluss (EU) 2020/767 des Rates vom 8. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Annahme des Änderungsantrags 91 zu Anhang 10 Band III des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt und der Notifizierung der Abweichung beim Geltungsbeginn der Änderung 13B von Anhang 14 Band I, der Änderung 40C von Anhang 6, der Änderung 77B von Anhang 3 und der Änderung 39B von Anhang 15 des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt
Im Jahr 2016 nahm der ICAO-Rat einige Änderungsanträge zu Anhängen des Abkommens von Chicago an, die darauf abzielten Störungen und Unfälle infolge eines Abkommens von der Piste zu verringern. Diese Änderungen (im Folgenden „Änderungen“) wurden mit den Rundschreiben AN 4/1 2.26-16/19, AN 2/2.4-16/18, AN 10/1.1-16/17 und AN 11/1.3.29-16/12 bekannt gegeben und gelten in den Vertragsstaaten ab dem 5. November 2020.
Erwägungsgrund 10 32020D0767
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