Beschluss (EU) 2020/767 des Rates vom 8. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Annahme des Änderungsantrags 91 zu Anhang 10 Band III des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt und der Notifizierung der Abweichung beim Geltungsbeginn der Änderung 13B von Anhang 14 Band I, der Änderung 40C von Anhang 6, der Änderung 77B von Anhang 3 und der Änderung 39B von Anhang 15 des Abkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt
Sollte der ICAO-Rat den Geltungsbeginn der Änderungen nicht um sechs Monate verschieben, das Unionsrecht jedoch eine Verschiebung des Geltungsbeginns der einschlägigen ICAO-Richtlinien um sechs Monate vorsehen, sollte der Standpunkt der Union darin bestehen, eine Abweichung nach Artikel 38 des Abkommens von Chicago zu notifizieren und die ICAO über ihre Absicht zu unterrichten, den Geltungsbeginn der Änderungen um sechs Monate zu verschieben —
Erwägungsgrund 16 32020D0767
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